Eine gute Küchenhygiene ist wichtig, um sich oder Personen, die die zubereitete Mahlzeit verzehren, vor Keimen zu schützen. Diese sind für den Verbraucher mit bloßem Auge nicht erkennbar und stellen somit eine „unsichtbare Gefahr“ dar.
Küchenutensilien
Werden für die Zubereitung von Mahlzeiten rohe Produkte wie Fisch, Fleisch oder Eier verwendet, sollten bei der Küchenarbeit unterschiedliche Küchenutensilien (Schneidebretter, Messer, Sieb, …) verwendet werden. Wird rohes Fleisch in einem Sieb gewaschen, sollte (um Kontaminationen zu vermeiden) darauf geachtet werden, danach beispielsweise nicht den Salat im gleichen (ungewaschenen) Sieb zu säubern. Auch Arbeitsflächen, die mit rohen Lebensmitteln in Kontakt gekommen sind, sollten danach gereinigt werden.
Achtung Kühlkette
Bei leicht verderblichen Lebensmitteln (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, …) sollte darauf geachtet werden, die Kühlkette einzuhalten. Bei längeren Fahrten zwischen dem Lebensmittelmarkt und zuhause sollten diese Lebensmittel vorsichtshalber in Kühltaschen transportiert werden. Aufgetaute Lebensmittel sollten nicht erneut eingefroren werden.
Tiefkühlware
Tiefkühlware sollte im Optimalfall im Kühlschrank und nicht bei Zimmertemperatur aufgetaut werden. Das Abtauwasser sollte vor der Zubereitung von Lebensmittel abgewaschen werden. Auch Tiefkühlobst sollte im Idealfall (um eventuelle Keime unschädlich zu machen) vor dem Verzehr erhitzt werden.
Verbrauchsdatum
Bei der Zubereitung von leicht verderblichen (verpackten) Lebensmitteln sollte stets das Verbrauchsdatum eingehalten werden. Das Verbrauchsdatum (auch Ablaufdatum/ Verfallsdatum genannt) gibt das Datum an, bis zu dem das Lebensmittel maximal verzehrt werden sollte. Gekennzeichnet wird das Verbrauchsdatum durch die Angabe: „zu verbrauchen bis…“. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt folgende Auskunft über das Verbrauchsdatum:
„Nach Ablauf des Verbrauchsdatums besteht eine Gesundheitsgefahr für Menschen durch Keime, die für Verbraucher nicht erkennbar sind. "Deshalb dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum nicht verkauft und sollten auch nicht mehr verzehrt werden.“